Ambulant Betreutes Wohnen

für Menschen mit Behinderung

Sie wünschen sich ein selbständiges Leben in Ihrer eigenen Wohnung?

Dabei ist es Ihnen wichtig

  • selbst zu entscheiden
  • Hilfe zu bekommen, wenn es nötig ist
  • Neues zu lernen
  • Kontakt zu Anderen zu haben und nicht alleine zu sein
  • am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
  • einen zuverlässigen Ansprechpartner zu haben

Wir unterstützen Sie in Ihrem Wunsch, indem wir

  • Ihnen dabei helfen Ihren persönlichen Lebensplan zu verwirklichen
  • Sie beraten und Ihnen helfen eigene Entscheidungen zu treffen
  • ein stützendes Netzwerk für Sie aufbauen  
  • für Sie da sind, wenn Sie uns brauchen

Wen unterstützen wir? 

Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung im Kreis Wesel, die

  • das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • in einer eigenen Wohnung leben oder den Wunsch haben zukünftig in einer eigenen Wohnung zu leben
  • bereit sind unsere Unterstützung anzunehmen

Was genau beinhaltet unsere Unterstützung?

Sie vereinbarenTermine mit Ihrem Betreuer und erhalten zum Beispiel Beratung und Unterstützung

  • bei der Wohnungssuche oder bei dem Erhalt Ihrer Wohnsituation
  • beim Umgang mit Ämtern und Behörden und bei der Postbearbeitung
  • bei der Haushaltsführung und der Bewältigung des Alltags
  • beim Umgang mit Geld und bei finanziellen Angelegenheiten
  • beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte und beim Umgang mit Konflikten
  • bei der Gestaltung Ihrer Freizeit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • bei der Förderungund dem Erhalt Ihrer Gesundheit
  • bei der Bewältigung von Krisen und schwierigen Lebenssituationen
  • bei beruflichen Angelegenheiten

Was ist zu tun, damit wir Sie unterstützen können?

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, damit wir

  • Sie ausführlich über unseren Dienst und unser Leistungsangebot beraten können
  • gemeinsam alle offenen Fragen besprechen können
  • Sie bei der Ermittlung Ihres individuellen Hilfebedarfs unterstützen und einen Hilfeplan erstellen können
  • Ihnen bei der Antragstellung und beim Kontakt mit dem Leistungsträger behilflich sein können

Wer bezahlt die Unterstützung?

  • die Kosten übernimmt in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • der LVR ist verpflichtet zu überprüfen, ob Sie sich an den Kosten beteiligen können
  • der LVR prüft, ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt, die sich an den Kosten beteiligen müssen