Sie wünschen sich ein selbständiges Leben in Ihrer eigenen Wohnung?
Dabei ist es Ihnen wichtig
- selbst zu entscheiden
- Hilfe zu bekommen, wenn es nötig ist
- Neues zu lernen
- Kontakt zu Anderen zu haben und nicht alleine zu sein
- am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
- einen zuverlässigen Ansprechpartner zu haben
Wir unterstützen Sie in Ihrem Wunsch, indem wir
- Ihnen dabei helfen Ihren persönlichen Lebensplan zu verwirklichen
- Sie beraten und Ihnen helfen eigene Entscheidungen zu treffen
- ein stützendes Netzwerk für Sie aufbauen
- für Sie da sind, wenn Sie uns brauchen
Wen unterstützen wir?
Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung im Kreis Wesel, die
- das 18. Lebensjahr erreicht haben
- in einer eigenen Wohnung leben oder den Wunsch haben zukünftig in einer eigenen Wohnung zu leben
- bereit sind unsere Unterstützung anzunehmen
Was genau beinhaltet unsere Unterstützung?
Sie vereinbarenTermine mit Ihrem Betreuer und erhalten zum Beispiel Beratung und Unterstützung
- bei der Wohnungssuche oder bei dem Erhalt Ihrer Wohnsituation
- beim Umgang mit Ämtern und Behörden und bei der Postbearbeitung
- bei der Haushaltsführung und der Bewältigung des Alltags
- beim Umgang mit Geld und bei finanziellen Angelegenheiten
- beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte und beim Umgang mit Konflikten
- bei der Gestaltung Ihrer Freizeit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- bei der Förderungund dem Erhalt Ihrer Gesundheit
- bei der Bewältigung von Krisen und schwierigen Lebenssituationen
- bei beruflichen Angelegenheiten
Was ist zu tun, damit wir Sie unterstützen können?
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, damit wir
- Sie ausführlich über unseren Dienst und unser Leistungsangebot beraten können
- gemeinsam alle offenen Fragen besprechen können
- Sie bei der Ermittlung Ihres individuellen Hilfebedarfs unterstützen und einen Hilfeplan erstellen können
- Ihnen bei der Antragstellung und beim Kontakt mit dem Leistungsträger behilflich sein können
Wer bezahlt die Unterstützung?
- die Kosten übernimmt in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- der LVR ist verpflichtet zu überprüfen, ob Sie sich an den Kosten beteiligen können
- der LVR prüft, ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt, die sich an den Kosten beteiligen müssen